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Zuchtordnung

Internationaler Rassehundezucht Verein e.V. (IRHZV e.V.)

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Oberstes Zuchtziel des IRHZV e.V. ist das Bestreben, Rassehunde nach dem gültigen Standard der FCI zu züchten.
Der IRHZV e.V. schließt sich somit, dem allgemeinen Rassestandard der FCI an.

Er verfügt aber über eine eigene, ausgearbeitete Zuchtordnung, die kynologisch durchdacht und erforderlich ist.

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Zusätzlich zu dieser Zuchtordnung gelten für die einzelnen Rassen spezielle Untersuchungen und Vorgaben, die in einem Anhang aufgelistet werden.

Eine zielbewusste Zucht, insbesondere die richtige Auswahl der Zuchtpartner, führt uns an das Ziel, welches wir uns gesetzt haben.


Es sollte deshalb eine planmäßige Rassehundezucht betrieben werden.
Die Zuchtordnung ist bindend für alle Züchter und angeschlossene Vereine des IRHZV e.V.

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§1 Züchter

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Der Züchter ist der Repräsentant seines Zuchtverbandes, er bestimmt die fallende und steigende Qualität seiner Zucht und die des Verbandes.
Erfahrung und Ausdauer kommen noch dazu, um dem Ziel einer sauberen Zucht
näher zu kommen.

Können und Erfahrung darf man bei einem Züchter voraussetzen, nicht aber von einem einmal züchtenden Hundeliebhaber.
Es ist einem Züchter des IRHZV e.V. nicht gestattet in einem anderen Vereinen zu züchten und / oder Würfe zu melden.

Hunde- und Welpenhandel und der Verkauf von Welpen an Zoogeschäfte oder Hundehändler ist strengstens untersagt.

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Es nicht gestattet, dass im gleichen Haushalt lebende Personen, ohne Genehmigung der Geschäftsstelle Hunde gleicher Rasse züchten. Eine andere Rasse unter einem weiteren Zwingernamen ist jedoch zulässig.
Eine Genehmigung des Zuchtbuchamtes ist Voraussetzung.

Züchtet ein Hauptmitglied mehr als eine Rasse, ist für jede Rasse ein eigener Zwingername sowie Zwingerschutz erforderlich.

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Nur Mitglieder des IRHZV e.V. können auch Züchter im IRHZV e.V. werden.

 

§2 Zwingerschutz

 

Jeder Züchter muss einen Zwingerschutz beim IRHZV e.V. beantragen, denn dieser ist der Grundstein für eine verantwortungsvolle Zucht.
Der Zwingerschutz kann jederzeit, auch vor Beginn der Zucht, beim Zuchtbuchamt des IRHZV e.V. beantragt werden.

Der Zwingername wird im Rahmen des IRHZV e.V. und der angeschlossenen Vereine geschützt, solange die Mitgliedschaft im IRHZV e.V. besteht.
Voraussetzung für den Zwingerschutz ist eine Mitgliedschaft als Hauptmitglied im IRHZV e.V.
Die Namen der Welpen beginnen beim 1. Wurf des Züchters mit „A“, der nächste mit „B“, usw. Züchter, die aus einem anderen Verein in den IRHZV e.V. wechseln, dürfen ihren bestehenden Zwingernamen schützen lassen, wenn kein ähnlich klingender Zwingerschutz im Verein gemeldet ist. Die bis zu dem Zeitpunkt gezogenen Würfe werden angerechnet, wenn sie lückenlos nachgewiesen werden können.

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§3 Zwingerbuch

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Jeder Züchter ist verpflichtet ein Zwinger- sowie ein Deckrüdenbuch zu führen. Beide Bücher sind beim Zuchtbuchamt des IRHZV e.V. käuflich zu erwerben.

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§4 Zuchtstätte

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Da der IRHZV e.V. sich mit einer anspruchsvollen Welpenaufzucht identifizieren möchte, erwarten wir von unseren Züchtern, dass die Welpen in häuslicher Umgebung aufwachsen und keine Massen- und Zwingeraufzucht praktiziert wird.

Es sollten höchstens zwei Würfe gleichzeitig aufgezogen werden.

Der IRHZV e.V. behält sich vor jede Zuchtstätte ohne Voranmeldung von einem Zuchtwart des IRHZV e.V. kontrollieren zu lassen.
Dem Zuchtwart ist uneingeschränkt Zutritt zur Zuchtstätte zu gewähren.
Sollte der Zutritt verweigert werden, wird dieser Züchter mit sofortiger Wirkung gesperrt.

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§5 Hauptzuchtwart

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Der Hauptzuchtwart des IRHZV e.V. gehört dem Vorstand des IRHZV e.V. an und überwacht die ausgearbeitete Zuchtordnung mit den Zuchtwarten des IRHZV e.V. und der angeschlossenen Vereine. Der Hauptzuchtwart muss über ein fundiertes Wissen in der Vererbungslehre (Genetik) sowie praktische Erfahrungen in der Zucht nachweisen können.

     

§6 Zuchtwarte

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Die ausgebildeten Zuchtwarte des IRHZV e.V. haben die gleichen Aufgaben wie der Hautzuchtwart.
Sie sind verantwortlich für die Durchführung der vorliegenden Zuchtordnung in der Zusammenarbeit mit den Züchtern.
Die getroffenen Entscheidungen sind von Bedeutung, er ist Berater der Züchter und nimmt die anfallenden Würfe ab, für diese Durchführung ist er allein verantwortlich.
Gegen seine Entscheidung ist nur beim Hauptzuchtwart Beschwerde zulässig.
Ein Zuchtwart darf auf keinen Fall seine selbstgezogenen Würfe abnehmen.
Zuchtwart, Richterprüfungen und andere Titel werden aus anderen ordentlich geführten Verbänden nach einer schriftlichen Nachprüfung anstandslos übernommen und anerkannt.
Ein Züchter kann Zuchtwart werden, wenn er mindestens 4 eigene Würfe groß gezogen hat und eine Prüfung durch den Hauptzuchtwart bestanden hat. Züchter, die über ein fundiertes Fachwissen verfügen, können durch den Hauptzuchtwart auch mit weniger eigenen Würfen nach bestandener Prüfung zum Zuchtwart ernannt werden. 

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§7 Zuchttauglichkeiten bei Rassehunde

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Alle Hunde, die im IRHZV e.V. zur Zucht zugelassen werden sollen, müssen eine anerkannte Ahnentafel eines Rassehundeverbandes besitzen und wesensfest sein.
Die Chip- / Tätowiernummer des Hundes muss mit der auf der Ahnentafel eingetragenen Chip- / Tätowiernummer übereinstimmen.

Im IRHZV e.V. darf nur mit Hunden, die nachweißlich die geforderten Untersuchungen durchlaufen haben und eine Zuchterlaubnis des IRHZV e.V. oder eines anderen Vereines nach den gleichen Kriterien der Zuchtordnung des IRHZV e.V. nachweisen können, gezüchtet werden.

Die Zuchttauglichkeit für seinen Hund erwirbt man durch

  • den Hauptzuchtwart

  • einen Zuchtwart

  • einen Tierarzt, wenn im Umkreis von 50 km kein Zuchtwart ansässig ist; dafür ist die Genehmigung

    des Zuchtbuchamtes erforderlich

  • auf Rassehundeausstellungen des IRHZV e.V., wobei der Hund vorher einem Zuchtrichter

    vorgestellt werden muss

    Anträge für Zuchttauglichkeitsprüfungen erhalten sie über das Zuchtbuchamt.
    Die Zuchttauglichkeit oder Untauglichkeit wird vom Zuchtbuchamt in die Ahnentafeln eingetragen bzw. übertragen.
    Werden Fremdrüden zum Decken eingesetzt, muss die Zuchtzulassung mindestens nach den gleichen Kriterien der Zuchtordnung des IRHZV e.V. erfolgt sein.

 

§8 Grundvoraussetzungen für die Zuchttauglichkeit und Zuchtzulassung Mindestalter zur Zucht:

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Hunde bis 45 cm Schulterhöhe:

• Mindestalter für Hündinnen und Rüden ist 15 Monate

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Hunde über 45 cm Schulterhöhe:

  • Mindestalter für Hündinnen ist 18 Monate

  • Mindestalter für Rüden ist 12 Monate

    (Voraussetzung: der Rüde muss körperlich und geistig dementsprechend entwickelt sein)

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Riesenrassen:

• Mindestalter für Hündinnen und Rüden ist 22 Monate

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Röntgenuntersuchungen:


Hunde bis 45 cm Schulterhöhe:

• PL-Untersuchung (Patellaluxation) ist Pflicht
Hunde mit PL-Grad 1 dürfen nur mit PL-Grad 0 verpaart werden.

PL-Grad 2 Zuchtverbot

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Keilwirbel für die anfälligen Rassen (werden im Anhang speziell aufgeführt)

Grad        1 keine Keilwirbel

 

Grad 2     1 - 3 Keilwirbel

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Grad 3     4 – 6 Keilwirbel Zuchteinschränkung, darf nur mit Grad 1 verpaart werden

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Grad 4     ausgeprägte Keilwirbel am Übergang Brust- /Lendenwirbelsäulenbereich Zuchtverbot

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Grad 5     6 und mehr Keilwirbel Zuchtverbot

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Weitere rassetypische Untersuchungen werden im Anhang aufgelistet.

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Hunde über 45 cm Schulterhöhe:

HD-Röntgenuntersuchung (Pflicht)

Zuchtverbot

HD- Grad A1 + A        HD- frei

HD- Grad B1 + B2      fast normal, Übergangsform, HD-Verdacht

HD- Grad C1 + C2      leichte HD

HD- Grad D                mittlere HD    Zuchtverbot

HD- Grad E                schwere HD    Zuchtverbot
 

Hunde mit HD-Grad B1, B2 & Grad C dürfen nur mit HD-Grad A1 & A2 verpaart werden.

Hunde, die vor dem Röntgen am Hüftgelenk operiert wurden, sind von der Zucht ausgeschlossen. Die Röntgenaufnahmen dürfen erst mit dem vollendeten 12. Lebensmonat erfolgen.

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ED-Röntgenuntersuchung (Pflicht)

ED- Grad 0 / A   ED- frei

ED- Grad G / B   ED- Grenzfall

ED- Grad 1 / C    ED- leicht

ED- Grad 2 / D   ED- mittel          Zuchtverbot

ED- Grad 3 / E    ED- schwer        Zuchtverbot

 

Hunde mit ED-Grad B & C dürfen nur mit ED-Grad A verpaart werden.

Hunde, die vor dem Röntgen am Ellenbogengelenk operiert wurden, sind von der Zucht ausgeschlossen. Die Röntgenaufnahmen dürfen erst mit dem vollendeten 12. Lebensmonat erfolgen.

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OCD-Röntgenuntersuchung (empfohlen)

OCD–Grad A    frei

OCD–Grad B    Übergangsform

OCD–Grad C    leichte OCD

OCD–Grad D    mittlere OCD       Zuchtverbot

OCD–Grad E    schwere OCD       Zuchtverbot

 

Hunde mit OCD-Grad B & Grad C dürfen nur mit OCD-Grad A verpaart werden.

Hunde, die vor dem Röntgen am Schultergelenk operiert wurden, sind von der Zucht ausgeschlossen. Die Röntgenaufnahmen dürfen erst mit dem vollendeten 12. Lebensmonat erfolgen.

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Für alle Röntgenuntersuchungen gilt:

Der Verein stellt eigene Formulare bereit.
Röntgenbilder dürfen nur von anerkannten Tierärzten ausgewertet werden.
Kann eine Auswertung durch den Tierarzt nicht erfolgen, können die Röntgenbilder auch an die Geschäftsstelle des IRHZV e.V. eingesandt werden und kostenpflichtig, zu Lasten des Züchters, über einen Gutachter ausgewertet werden.
Eintragungen der Auswertungen in die Ahnentafel können durch ihren Tierarzt oder das Zuchtbuchamt erfolgen.
Die Auswertungsformulare des IRHZV e.V. müssen an die Geschäftsstelle des IRHZV e.V. geschickt werden.

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§9 Zuchtuntauglichkeit

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Fehler, die ein absolutes Zuchtverbot für ALLE Rassen bedingen sind folgende:

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  • Gebissfehler

  • Vor und Überbeißer, - Rasse bedingt.

  • Rachitische Erscheinungen

  • Überschreitung der festgelegten Körpermaße +/- 2.00 cm

  • Einhoder, Kryptorchiden

  • Senkrücken oder Karpfenrücken

  • X- oder O-Beine, Rasse bedingt

  • Augenerkrankungen

 

§10 Zuchtverwendung

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Die Hündin sollte bei der Belegung nicht älter als 8 Jahre sein.

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Die Hündin darf nur zweimal hintereinander belegt werden, sofern sie im vorausgegangenen Wurf nicht mehr als 4 Welpen aufgezogen hat, die dritte Hitze muss grundsätzlich ausgesetzt werden.

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Empfohlen wird jedoch eine Pause nach jedem Wurf. Wird eine Hündin mehr als zweimal hintereinander belegt, wird das Zuchtbuchamt das Ausstellen der Ahnentafeln verweigern.

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Die Hündinnen großer und Riesenrassen dürfen nicht mehr als 5 Würfe austragen und aufziehen.

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Die Hündin darf nach zwei Kaiserschnitten nicht weiter zur Zucht eingesetzt werden, es sei denn, der Kaiserschnitt war ein minimalinvasiver Eingriff und die weitere Zuchttauglichkeit wird aus medizinischer Sicht von einem Tierarzt als vertretbar und unbedenklich bestätigt.

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Im Vordergrund steht immer die Gesundheit der Hündin.

 


Rüden dürfen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres zur Zucht eingesetzt werden.

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Überdurchschnittliche Vererber können mit Genehmigung des Hauptzuchtwartes (schriftliche Anfrage) eine Zuchtverlängerung für weitere 1 oder 2 Jahre erhalten.
Anträge auf Zuchtverlängerung erhalten sie beim Zuchtbuchamt.

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Die weitere Zuchttauglichkeit muss von einem Tierarzt aus medizinischer Sicht bestätigt werden. Im Vordergrund steht immer die Gesundheit des Rüden.

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Es dürfen max. 45 Decksprünge pro Jahr erfolgen, diese müssen im Deckrüdenbuch genau dokumentiert werden.

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§11 Inzuchtkoeffizient / Inzest

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Der Inzuchtkoeffizient (IK) der ersten 5 Generationen darf nicht über 6,25 % liegen.
Der Ahnenverlustkoeffizient (AVK) der ersten 5 Generationen darf nicht unter 80 % liegen.
Ist der Züchter sich nicht sicher, ob der IK und AVK seines geplanten Wurfes diese Kriterien erfüllt, muss er sich vor dem Deckakt zwecks Berechnung des IK und AVK an das Zuchtbuchamt wenden. Inzestverpaarungen (Vater-Tochter, Mutter-Sohn, Geschwister untereinander) sind nicht gestattet.

   

§12 Deckakt / Deckschein​

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Züchter, deren Hündin keine Auflage in der Zuchtzulassung hat, können den Rüden frei wählen. Besteht

eine Auflage in der Zuchtzulassung, ist diese ohne Ausnahme einzuhalten.

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Rüden aus Fremdvereinen müssen die Auflagen aus der Zuchtordnung des IRHZV e.V. erfüllen und mindestens nach den Anforderungen zuchttauglich geschrieben sein.
Dem Besitzer der Hündin sind nach dem Deckakt alle erforderlichen Unterlagen vom Rüden in Kopie auszuhändigen (ausgefüllter Deckschein, Kopie der Ahnentafel, Untersuchungsergebnisse, Zuchttauglichkeitsbescheinigung und errungene Titel).

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Der Deckschein muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
Der Deckschein muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Deckakt dem Zuchtbuchamt per Post, E-Mail oder WhatsApp zugeschickt werden.
Bei verspäteter Einsendung kann eine Zuchtbucheintragung der Welpen verweigert werden.
Das Original des Deckscheins muss aber mit den Wurfunterlagen bei der Beantragung der Ahnentafeln beigefügt werden.

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Es ist jedem Deckrüdenbesitzer freigestellt, ob er seinen Deckrüden zum Decken bereitstellt, es sollten aber nur zuchttaugliche und gesunde Hündinnen, deren Besitzer in einem geführten Verein gemeldet sind, gedeckt werden.

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Die Decktaxe sollte vor dem Deckakt abgesprochen und schriftlich im Deckvertrag festgehalten werden. Sie ist nach dem vollzogenem Deckakt zu entrichten.
Wenn keine Barzahlung, sondern eine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist diese schriftlich festzuhalten und gegenseitig zu bescheinigen, damit spätere Auseinandersetzungen vermieden werden.

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Geschäftliche Deckungen von Hündinnen ohne Abstammungsnachweis sind grundsätzlich verboten.

 

 

§13 Wurfmeldung

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Gefallene Würfe müssen innerhalb von 8 Tagen mit dem Wurfmeldeformular per Post, E-Mail oder WhatsApp an das Zuchtbuchamt gemeldet werden.
Das Formular erhalten die Züchter über das Zuchtbuchamt.

   

§14 Wurfabnahme

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Ab der 8. Lebenswoche kann der Wurf von einem Zuchtwart des IRHZV e.V. abgenommen werden.
Die Wurfabnahme kann auch von einem Tierarzt durchgeführt werden, wenn im Umkreis von 50 km kein Zuchtwart vor Ort ist.
Dies muss jedoch zuvor mit dem Zuchtbuchamt abgesprochen werden.

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Dem Zuchtwart sind die sind die Auslagen für gefahrene km zu vergüten, außerdem ist er berechtigt, die Wurfabnahmegebühren nach Gebührenordnung des IRHZV e.V. bei der Wurfabnahme mit dem Züchter abzurechnen.

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Die Welpen müssen bis zur Wurfabnahme alle geimpft, entwurmt und gechipt sein.

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Der gesamte Wurf muss im Beisein der Mutterhündin und im Beisein des Züchters am Wohnort des Züchters abgenommen werden. Dabei wird ein ausführlicher Wurfabnahmebericht auf dem Formular des IRHZV e.V. erstellt.

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Die Kondition der Mutterhündin und der einwandfreie gesundheitliche Zustand der Welpen sind strengstens zu beachten.

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Jeder Züchter ist für den gesundheitlichen Zustand seiner Welpen selbst verantwortlich und muss seine Welpenkäufer auf bekannte Mängel aufmerksam machen und diese im Kaufvertrag festhalten.

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Welpen dürfen nicht vor der Wurfabnahme und vor vollendeter 8. Lebenswoche abgegeben werden.

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§15 Ahnentafeln / Zuchtbuchamt

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Zum Beantragen der Ahnentafeln muss der Züchter innerhalb von einer Woche nach der Wurfabnahme

den Wurfabnahmebericht mit folgenden Angaben an das Zuchtbuchamt schicken:

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• Name der Welpen
• Geschlecht der Welpen
• Chipnummern
• Fehler z.B. fehlender Hoden, Gebissfehler, Nabelbruch usw. • Deckschein im Original
• Original Ahnentafel der Hündin
• HD / ED / OCD / PL Bescheinigung der Hündin
• Befunde der Gentests der Hündin
• Zuchttauglichkeitsbescheinigung der Hündin
• Kopie der Ahnentafel des Rüden
• HD / ED / OCD / PL Bescheinigung des Rüden
• Befunde der Gentests des Rüden
• Zuchttauglichkeitsbescheinigung des Rüden

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Alle Gebühren zur Eintragung eines Wurfes, einer Zuchthündin oder eines Deckrüden sind in der Gebührenordnung ersichtlich.

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Jeder Welpe erhält eine vom Zuchtbuchamt ausgestellte Ahnentafel, die der Züchter eigenhändig unterschreiben muss.
Es dürfen grundsätzlich keine Welpen ohne Ahnentafel gezüchtet werden!
Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise und beurkunden die Rasse und alle anderen Merkmale des Welpen für die das Zuchtbuchamt gewährleistet, dass diese mit den Zuchtbucheintragungen identisch sind.

Die Ahnentafeln sind deutlich mit dem Logo des IRHZV e.V. gekennzeichnet und haben ein fälschungssicheres Hologramm.

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Ahnentafeln bleiben Eigentum des IRHZV e.V.

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Besitzer der Ahnentafel ist der Eigentümer des Hundes. Die Ahnentafel muss dem Eigentümer des Hundes ausgehändigt werden.

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Eigentumswechsel des Hundes sind auf der Ahnentafel mit Namen und Adresse, Ort, Datum und Unterschrift des Verkäufers zu bestätigen.

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Nach dem Ableben des Hundes ist die Ahnentafel an den IRHZV e.V. zurückzugeben.

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§16 Verstöße gegen die Zuchtordnung

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Diese Zuchtordnung ist für alle Züchter, Deckrüdenbesitzer und Vereine (ohne eigenes Zuchtbuch) des IRHZV e.V. bindend.


Verstöße gegen diese Zuchtordnung werden vom Vorstand mit Ausschluss aus dem Verein, einer Zuchtsperre oder mit einer Strafe in der Höhe von 500 € geahndet.

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Diese Zuchtordnung tritt ab 05.02.2020 in Kraft.

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Anlage zur Zuchtordnung Rassespezifische Untersuchungsvorgaben

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Der Vorstand und das Zuchtbuchamt behalten sich vor, diese Liste jederzeit zu bearbeiten und weitere Rassen hinzuzufügen.

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Grundsätzlich müssen alle Rassen, für die von den bekannten und anerkannten Laboren für Genetik, ein Test auf Progressive Retinaatrophie (PRA) angeboten wird, darauf getestet sein.

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Träger dürfen nur mit PRA-frei getesteten Hunden verpaart werden.

Hunde, die affected sind, sind von der Zucht ausgeschlossen.


MH (Maligne Hyperthermie) ist ebenfalls Pflicht für alle Rassen.

Träger dürfen nur mit MH-frei getesteten Hunden verpaart werden.

Hunde, die affected sind, sind von der Zucht ausgeschlossen.

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Wir empfehlen unseren Züchtern auf jeden Fall die rassespezifischen Untersuchungen, die von den Laboren im Paket angeboten werden, durchführen zu lassen.

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Bei autosomal-dominanten Generkrankungen sind nur frei getestete Hunde zur Zucht zugelassen.

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Bei autosomal-rezessiven Generkrankungen dürfen Träger/Affected Hunde nur mit Frei verpaart werden.

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MERLE-MERLE Verpaarungen sind VERBOTEN

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Bei der nachfolgenden Liste können unsere Züchter gerne ihre Erfahrungen mit zu testenden Generkrankungen zu der von ihnen gezüchteten Rasse dem Vorstand mitteilen und diese Erfahrungen werden dann nach genauer Abwägung in dieser Liste aufgenommen.

   

Australian Shepherd

  • MDR -1 Gendefekt
    Befunde sind +/+ (frei) und +/- (Träger).

  • Ein Hund mit dem Befund +/- (Träger) darf nur mit einem +/+ (frei) Hund verpaart werden.

  • Augenuntersuchung

  • Empfohlen Laboklin Paket 1 und Paket DM Exon 2 + MDR1

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Berner Sennenhund

  • DM Exon1 + Exon2, SLC, MH, vWD 1

 

Border Collie

  • MDR1

 

Boston Terrier

  • Röntgen Keilwirbel

 

Cavalier King Charles Spaniel

  • Herzultraschall

  • Empfohlen Laboklin Paket 2

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Chihuahua

 


Chinesischer Schopfhund (Chinese Crested Dog)

 

 

Cocker Spaniel

  • Empfohlen Laboklin Paket Cocker Spaniel

 

Dackel / Zwergdackel

  • Empfohlen Laboklin Paket Dackel

 

Deutsche Dogge

  • CNM, DM Exon 2, SLC, CNM, Ichthyose 

  • Entropium und Ektropium

                

Englische Bulldogge

  • Röntgen Keilwirbel

  • Canine multifokale Retinopathie (CMR1/2/3)

  • Cystinurie

  • DM Exon 2

  • SLC​

 

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Französische Bulldogge

  • Röntgen Keilwirbel

  • Empfohlen Laboklin Paket Französische Bulldoggge

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Golden Retriever

  • Ichthyose

  • RD/OSD

  • Empfohlen Laboklin Paket Golden Retriever

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Hovawart

 


Labrador Retriever

  • EIC

  • cnm-HMLR,

  • HNPK

  • SD2

  • AxD ,

  • RD/OSD

  • Empfohlen Laboklin Paket Labrador 1 + 2

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Magyar Vizsla

  • Gentest Haarlänge

 

Mops

  • Keilwirbel

  • Pflicht: Laboklin Paket Mops

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Nederlandse Kooikerhondje

  • DM Exon 2

  • SLC

  • vWD 3

 

Pekingese / Peking-Palasthund

  • Röntgen Keilwirbel

  • C-Lokus (Albino)

  • DM Exon 2

  • SLC

             

Pudel / Großpudel / Zwergpudel

  • Laboklin Paket Pudel

 

Sheltie

  • SLC

  • Paket Laboklin Shetland Sheepdog

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Spanischer Wasserhund

  • Pflicht HD-Röntgen

  • Laboklin Paket Spanischer Wasserhund

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